Es wird keinerlei Gewähr für die Aktualität der Inhalte im Archiv übernommen.
16.12.2015, 18:58 - Archiv

NOx-Thematik: Kunden werden weiter informiert, Umsetzung der Lösung beginnt

  • Massnahmen für die betroffenen 1,2l, 1,6l und 2,0l-Dieselmotoren der Baureihe EA189 sind vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) genehmigt und dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) vorgelegt
  • Kunden werden über die nächsten konkreten Schritte transparent informiert
  • Umsetzung der Massnahmen beginnt Ende Januar 2016
  • Wichtiger Schritt zur Lösung der NOx-Abgasthematik in Europa und in der Schweiz

Schinznach-Bad, 16. Dezember 2015 – Der Volkswagen Konzern hat dem KBA die konkreten technischen Massnahmen für die betroffenen EA189-Motoren mit 1,2, 1,6 und 2,0 Liter Hubraum vorgestellt. Auch dem ASTRA wurden diese vorgelegt. Nach intensiven, unabhängigen Prüfungen hat das KBA alle Massnahmen vollumfänglich bestätigt. Das ASTRA steht diesbezüglich in engem Kontakt mit dem KBA. Damit stehen für alle betroffenen Fahrzeuge die Lösungsmassnahmen fest. Die Fahrzeughalter werden nun kurzfristig über die nächsten Schritte informiert. Um eine schnelle Abarbeitung zu gewährleisten, beginnt Volkswagen mit der Umsetzung gleich zu Beginn des Jahres 2016.

Möglichst kundenfreundliche Lösungen waren bei der Erarbeitung der technischen Massnahmen ein wichtiger Aspekt. Für die betroffenen EA189-Dieselmotoren sehen die Lösungen wie folgt aus:

  • Die 1,2- und 2,0-Liter-Aggregate erhalten ein Software-Update. Die reine Arbeitszeit am Fahrzeug wird knapp eine halbe Stunde betragen.
  • Die 1,6-Liter Aggregate erhalten ebenfalls ein Software-Update. Zusätzlich wird direkt vor dem Luftmassenmesser ein sogenannter Strömungsgleichrichter befestigt. Die Umsetzung wird weniger als eine Stunde Arbeitszeit am Fahrzeug in Anspruch nehmen.

Diese Massnahmen gelten für Europa (EU 28-Märkte) und für die Schweiz. Nach der Umsetzung erfüllen die Fahrzeuge die jeweils gültigen Abgasnormen, mit dem Ziel, dies ohne Beeinträchtigung der Motorleistung, des Verbrauchs und der Fahrleistungen zu erreichen.

In einem ersten standardisierten Brief wurden die betroffenen Fahrzeughalter aufgrund der vom ASTRA zur Verfügung gestellten Adressen Anfang November darüber in Kenntnis gesetzt, dass für ihr Fahrzeug eine Rückrufmassnahme vorgesehen ist. Dabei wurden die Kunden auch gebeten, eine weitere schriftliche Information abzuwarten, bevor sie aktiv Kontakt zu einem Volkswagen Partnerbetrieb aufnehmen. In einem zweiten Schreiben wird die AMAG die betroffenen Kunden frühzeitig darum bitten, einen Termin zur Umsetzung der technischen Lösungen mit einem frei zu wählenden offiziellen Partnerbetrieb zu vereinbaren.

Es ist vorgesehen, dass alle betroffenen Fahrzeuge in mehreren Wellen zur Umsetzung der technischen Lösungen in die Partnerbetriebe gerufen werden. Ab erstem Quartal 2016 sollen bei den betroffenen 2,0-Liter-Motoren die technischen Massnahmen umgesetzt werden. Voraussichtlich zum Ende des 2. Quartals des kommenden Jahres werden diese bei den betroffenen 1,2-Liter-Motoren vorgenommen. Ab dem 3. Quartal 2016, und damit zum Abschluss des Rückrufs, erfolgt die Umsetzung bei den betroffenen Fahrzeugen mit 1,6-Liter-Motor.

Bei der Durchführung der technischen Massnahmen ist das Ziel der Volkswagen AG und der AMAG, etwaige Nachteile für die Kunden, wie beispielsweise mögliche Mobilitätseinschränkungen, weitgehend zu vermeiden. In diesem Zusammenhang wird allen Kunden im Bedarfsfall eine angemessene und kostenfreie Ersatzmobilität zugesichert.

Die Volkswagen AG und AMAG verzichten ausdrücklich bis zum 31.12.2017 auf die Erhebung der Verjährungseinrede im Hinblick auf etwaige Ansprüche, die im Zusammenhang mit der in Fahrzeugen mit Motortyp EA 189 eingebauten Software bestehen. Der Verjährungsverzicht für derartige Ansprüche gilt auch, soweit diese bereits verjährt sind. Durch blosses Zuwarten entstehen Volkswagen-Kunden daher keinerlei  Nachteile. Dies bedeutet, dass alle betroffenen Kunden die Durchführung der diesbezüglich erforderlichen technischen Massnahme an Ihrem Fahrzeug bis zum oben genannten Zeitpunkt risikofrei abwarten können.

Fest steht: Die Fahrzeuge sind weiterhin technisch sicher und fahrbereit und können deshalb uneingeschränkt im Strassenverkehr genutzt werden.

Share this: