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29.12.2017, 10:45 - Archivio

Dieselthematik EA189 - Kein Grund zur Klage

Die Klage der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) gegen die AMAG nimmt die AMAG mit Unverständnis zur Kenntnis. Die Occasionspreise der Dieselfahrzeuge des Volkswagenkonzerns sind gleich oder besser als die der Mitbewerber. Dies halten unter anderem die Branchenexperten von Eurotax fest - von einem «Wertzerfall» kann keine Rede sein. Die AMAG bedauert die durch die SKS geschürte Verunsicherung bei den Fahrzeughaltern.

Die AMAG hat die «Sammel»-Klage der SKS mit Unverständnis zur Kenntnis genommen. Die von der SKS behaupteten Ansprüche der Kunden gegen die AMAG würden eine widerrechtliche Täuschung voraussetzen, welche mit Nachdruck zurückgewiesen wird. Auch ein Schadenersatzanspruch ist nur gegeben, sofern und soweit tatsächlich ein finanzieller Schaden entstanden ist. Ein solcher Schaden ist ebenso nicht ersichtlich. Insbesondere ist die Behauptung der SKS, die Kunden hätten zu viel bezahlt oder erzielten auf dem Occasionsmarkt «viel weniger Erlös», für die AMAG in keiner Weise nachvollziehbar und überdies von der SKS nicht belegt.

Es erstaunt, dass eine Konsumentenschutzorganisation, die sich darüber hinaus der Lauterkeit im Wettbewerb verschrieben hat, ohne Tatsachenbelege operiert. Comparis hat in der von der SKS zitierten Studie auch Wertsteigerungen z.B. eines Audi A3 aufgezeigt, was die SKS jedoch verschweigt. Die SKS versucht, ihre Bekanntheit und Medienwirkung zu eigenen Zwecken zu missbrauchen und entfernt sich von den eigenen Zielen.

Branchenprofis wie Eurotax oder Auto-i-dat haben in ihren monatlichen Studien, basierend auf tausenden von realen Marktinformationen, keine signifikanten Preisveränderungen für Dieselfahrzeuge der Volkswagen AG im Vergleich zu den Wettbewerbern festgestellt. Auch im Vergleich zu Benzinfahrzeugen ergibt sich maximal eine Differenz von 2 bis 3% (siehe unten Eurotax Grafik Benzin versus Diesel), so dass die Behauptung von 15% völlig aus der Luft gegriffen scheint.

Die aktuellen Occasionspreise der Volkswagen-Marken liegen aktuell im oder sogar leicht über dem Marktumfeld. Es konnte beobachtet werden, dass in den letzten Wochen die Diesel-Occasions-Preise der durch die AMAG importierten Marken tendenziell über dem Durchschnitt lagen.

[siehe Grafik im beiliegenden PDF]

Eurotax kommentiert dies wie folgt: «Der im betreffenden Zeitraum generell rückläufige Restwerte-Trend ist primär eine Auswirkung der Aufhebung des Euromindestkurses durch die Schweizerische Nationalbank vom Januar 2015.»

[siehe Grafik im beiliegenden PDF]

Ein Schweizer Unternehmen
Die AMAG hatte von der Dieselthematik bis zum 21. September 2015, als diese in den Medien publik wurde, keine Kenntnis. Unmittelbar nachdem sie Kenntnisse davon hatte, hat sie einen Verkaufsstopp für die möglicherweise betroffenen Neufahrzeuge verhängt. Diese Vorgehensweise war geboten und ist lauterkeitsrechtlich absolut korrekt und angemessen.

Bereits die Bundesanwaltschaft (BA) hat bei ihren Abklärungen festgestellt, dass es keinen Anfangsverdacht gegen die AMAG gibt. «Die BA stellte sich gegenüber der Beschwerdeinstanz auf den Standpunkt, dass im Hinblick auf mögliche Täterschaften in der Schweiz überhaupt keine konkreten Hinweise vorlägen, die für einen irgend gearteten Anfangsverdacht genügen könnten. Die Eröffnung einer Untersuchung würde daher einer sogenannten, illegalen «Fishing-Expedition» gleichkommen.» (vgl. Medienmitteilung vom 9.12.16.)

Die AMAG ist ein Schweizer Unternehmen, rechtlich unabhängig von der Volkswagen AG und hat mit dieser einzig einen Vertrag über den Import und den Vertrieb von Produkten der Marken Volkswagen, Audi, SEAT, SKODA und VW Nutzfahrzeuge für die Märkte Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein. Die AMAG ist daher ein Kunde der Volkswagen AG, resp. deren Marken.

98% aller Volkswagen-Modelle umgerüstet
Aktuell sind in der Schweiz über 98% der VW-Modelle und 95,5% über alle Marken mit dem EA189 Dieselmotor mit dem Softwareupdate ausgestattet. Rund zwei Jahre nach Bekanntwerden der Dieselthematik kann die AMAG den Rückruf grundsätzlich als weitgehend bewältigt betrachten. Für alle betroffenen Modellvarianten gibt es ein Softwareupdate und die AMAG hat alle Kunden zu einem kurzen Werkstattbesuch eingeladen. Die ganz grosse Mehrheit hat diese Einladung angenommen, einige wenige jedoch trotz mehrfachen Einladungen noch nicht. Grundsätzlich kann heute aber attestiert werden, dass die Rückrufaktion erfolgreich war. Am Ziel, 100% Umrüstungen zu erreichen, hält die AMAG fest.

Die Reaktionen aus dem Handel sowie von Kundenseite sind durchweg positiv. Bisherige Rückmeldungen zeigen, dass die Softwareupdates grundsätzlich reibungslos verlaufen. Und die Kunden, die die Massnahme bereits durchgeführt haben, sind mit der technischen Lösung zufrieden und haben keine nachgelagerten Beanstandungen.

Car-Claim ist gescheitert
Richtig ist, wie es die SKS mitteilt, dass das niederländischen Car-Claim Projekt, dem sich der SKS angeschlossen hatte, erfolglos geblieben ist, weil unter anderem kein Schaden nachgewiesen werden konnte, was die SKS verschweigt. Es wäre daher wichtig, wenn die SKS auch im vorliegenden zweiten Anlauf ehrlich einräumen würde, dass die gleichen Anforderungen auch in der Schweiz gelten und der Nachweis eines Schadens auch hier erforderlich ist und bisher nicht belegt wurde.
 

Keine Irreführende Werbung – die Abschalteinrichtung wird durch den Rückruf beseitigt
Die SKS wendet sich gegen irreführende Werbung, verkennt aber, dass erstens «Blue-Motion» und «Vorsprung durch Technik» auf geringen CO2 Ausstoss bzw. auf jahrzehntelangen Fortschritt hinweisen und daher mit den NOx Werten und der Abschalteinrichtung nichts zu tun hat. Zweitens wurde zu keinem Zeitpunkt in der Werbung oder in Prospekten auf einen bestimmten oder gar einen besonders niedrigen NOx Wert hingewiesen. NOx wurde gar nicht erwähnt, so dass auch aus diesem Grund eine Irreführung nicht vorliegen kann.

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